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ESF-Bundesprogramms "weiter bilden"
Die Regiestelle Weiterbildung beim Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) hat im Rahmen des ESF-Bundesprogramms "weiter bilden" (Sozialpartnerrichtlinie) die Antragsfristen für die nächsten beiden Förderrunden bekannt gegeben:
- 15. August 2010 (6. Votierungsrunde)
- 15. Oktober 2010 (7. Votierungsrunde)
Eine Übersicht zu den bundesweit 43 geförderten Projekten der ersten fünf Votierungsrunden finden Sie auf folgender Website: www.initiative-weiter-bilden.de/positiv_votierte_projekte.html. Hierunter befinden sich auch einige Projekte aus Niedersachsen.
Zur Erinnerung:
Das Programm (Laufzeit: April 2009 bis Ende 2013) ist mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundes in Höhe von insgesamt 140 Mio. Euro für Projektförderungen ausgestattet.
Ziel ist es, die Anstrengungen der Sozialpartner (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Tarifvertragspartner von bestehenden Qualifizierungstarifverträgen, Unternehmen im Regelungsbereich eines Qualifizierungstarifvertrages etc.) zur Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten und Unternehmen zu unterstützen. Die Sozialpartner können einen Organisationsträger (z.B. Bildungsträger) mit der Beantragung und Organisation des Projekts beauftragen.
Unter der Voraussetzung einer regionalen oder branchenspezifischen Weiterbildungsvereinbarung von den zuständigen Sozialpartnern können max. dreijährige Projekte zu folgenden Bereichen gefördert werden (Kombinationen sind ebenfalls förderfähig):
1. Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen
- Stärkung der Beratungsstrukturen
- Ermittlung von betrieblichem Qualifizierungsbedarf
- Transfer bewährter Verfahren in der Praxis
- Kooperation in der Weiterbildung
- Stärkung der Qualität und des Erfahrungsaustauschs
2. Weiterbildungsmaßnahmen im Betrieb
Maßnahmen zur Fortsetzung, Wiederaufnahme oder Ergänzung des organisierten Lernens außerhalb der Bildungsgänge der allgemeinbildenden Schulen und der beruflichen Erstausbildung (unter besonderer Berücksichtigung von bildungsfernen sowie von bisher an Weiterbildungsmaßnahmen unterrepräsentierten Beschäftigungsgruppen)
Der Förderhöchstsatz pro Projekt beträgt 80%, ist jedoch je nach Art der Weiterbildungsmaßnahme ("spezifisch" oder "allgemein") und Unternehmensgröße gestaffelt. Fördermindest- oder -maximalsummen bestehen gemäß Richtlinie nicht. Förderfähig sind Personalausgaben, Reise- und Aufenthaltskosten, projektbezogene Sachausgaben sowie Verwaltungsgemeinkosten.
Interessensbekundungen können laufend bei der Regiestelle Weiterbildung eingereicht werden. Die Auswahl der Projekte erfolgt in jährlich vier Auswahlrunden. Vorhaben mit einer Fördersumme unter 100.000 Euro Projekte werden in einem beschleunigten Antragsverfahren direkt beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingereicht.
Nähere Informationen können Sie der beigefügten Richtlinie sowie folgender Website der Regiestelle Weiterbildung entnehmen: www.initiative-weiter-bilden.de. Ansprechpartnerin dort ist Frau Dr. Barbara Mohr (Tel.: 0911 27779-33).
Dieses Jahr finden noch vier Antragsworkshops in Berlin statt, die für potenzielle Antragsteller sicherlich interessant sein dürften (siehe beigefügter Flyer).
